Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie, Psychiater, Psychologen, Ärzte . Das alles sind Berufsbezeichnungen, die häufig vermischt werden, die jedoch inhaltliche und formale Unterschiede haben. Mit diesem Beitrag möchte ich zur Begriffsklärung beitragen, um die bestehende Verwirrung aufzulösen.

Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass die Berufsbezeichnung ‚Psychotherapeut‘ nur von Ärzten und Psychologen nach einer Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Psychotherapie geführt werden darf. Anerkannt sind die Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie, die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte, sowie analytische Psychotherapie, als auch die Systemische Therapie.
Bei einer Facharztausbildung zum Psychiater steht die medikamentöse Behandlung (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) im Mittelpunkt.

Das Berufsbild ‚Psychotherapeut‘ im Spannungsverhältnis zwischen politischem, wissenschaftlichem und ganzheitlichem Zugang zum Menschen

Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse beschränken sich die gesetzlichen Krankenkassen bei der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung auf die von Psychologen oder Ärzten durchgeführten Verfahren. Diese sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie. Die Beschränkung auf die Grundberufe Psychologie und Medizin wird von der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) kritisiert. Denn sie sieht den Aspekt ‚Bildung der Persönlichkeit‘ als einer ihrer Ausbildungsschwerpunkte ebenso als wesentlichen Bestandteil einer Therapie. Diese Sichtweise widerspricht jedoch dem naturwissenschaftlichen Verständnis der Psychologie und der Medizin.

Die Inhalte der verschiedenen Ausbildungen für Psychotherapeuten unterscheiden sich deutlich. Sowohl Dauer der Ausbildung, Bedeutung und Umfang der Selbsterfahrung der Therapeuten wie auch das Verständnis der Therapeuten-Klienten-Beziehung sind sehr unterschiedlich.

Neben den oben genannten Wegen zum Beruf des Psychotherapeuten erlaubt eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt dem ‚Heilpraktiker für Psychotherapie‘ die psychotherapeutische Tätigkeit.
Neben den oben beschriebenen psychotherapeutischen Verfahren wird hier dem gesamten Spektrum der psychotherapeutischen Ansätze eine Plattform gegeben. Dazu gehören sowohl gesprächsorientierte, wie auch kreative, erfahrungs- und körperorientierte Ansätze, wie etwa Focusing, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie, Psychodrama, Kunst- und Musiktherapie, Hypnose und viele andere.

Ob eine Therapie hilfreich und wirksam ist, lässt sich sicherlich nicht an formalen Titeln festmachen. Spürbar wird dies eher durch die (anhaltende) Veränderung des eigenen Befindens.